Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die Klage von Foodwatch gegen den „Immun Smoothie“ von dm zurückgewiesen. Damit bleibt das Produkt von dm vorerst im Handel und die Vorwürfe von Foodwatch unbeantwortet. Gleichzeitig wird betont, dass der Rechtsstreit die Möglichkeit birgt, ein Grundsatzurteil zum Begriff „immun“ zu erwirken, was künftig Auswirkungen auf die Kennzeichnung von Lebensmitteln haben könnte.
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Source / References: Lebensmittel Zeitung