Gerichtsurteil: Kündigung wegen Fehltagen möglich

15 Oct 2026

Nach einem aktuellen Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln ist eine krankheitsbedingte Kündigung grundsätzlich zulässig, wenn die häufigen Kurzerkrankungen eines Arbeitnehmers die betrieblichen Interessen des Arbeitgebers erheblich beeinträchtigen. Diese rechtliche Bewertung verdeutlicht die Kanzlei Baker Tilly, die das Urteil als exemplarisches Beispiel heranzieht, um zu zeigen, dass Arbeitgeber in Deutschland unter den genannten Voraussetzungen das Arbeitsverhältnis beenden dürfen. Die Entscheidung betont, dass nicht jede Krankmeldung automatisch zu einer Kündigung führt, sondern dass die Häufigkeit und die damit verbundene Störung der betrieblichen Abläufe entscheidend sind. Damit liefert das Urteil eine klare Orientierung für Unternehmen, die sich mit wiederholten kurzen Fehlzeiten konfrontiert sehen, und bestätigt die Möglichkeit einer entsprechenden arbeitsrechtlichen Maßnahme, sofern die betrieblichen Interessen nachweislich stark beeinträchtigt sind.

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Source / References: Lebensmittel Zeitung

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