Gerichtsurteil: Kündigung wegen Fehltagen möglich

15 Oct 2026

Die Kanzlei Baker Tilly weist darauf hin, dass krankheitsbedingte Kündigungen zulässig sind, sofern häufige Kurzerkrankungen die betrieblichen Interessen erheblich beeinträchtigen. Diese rechtliche Einschätzung stützt sich auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln, das die Möglichkeit einer fristlosen oder ordentlichen Kündigung bei wiederholtem Fehlzeitenaufkommen bestätigt, wenn die betrieblichen Belange dadurch stark belastet werden.

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Source / References: Lebensmittel Zeitung

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