Krankheitsbedingte Kündigungen sind zulässig, wenn häufige Kurzerkrankungen die betrieblichen Interessen erheblich beeinträchtigen. Diese rechtliche Bewertung wird von der Kanzlei Baker Tilly anhand eines Urteils des Landesarbeitsgerichts Köln verdeutlicht. Das Urteil stellt klar, dass Arbeitgeber in solchen Fällen eine Kündigung aussprechen können, sofern die wiederholten Fehlzeiten die betrieblichen Abläufe nachhaltig stören. Die Entscheidung betont, dass die betriebliche Interessenabwägung im Vordergrund steht und dass die Rechtsprechung eine solche Möglichkeit vorsieht, wenn die Beeinträchtigung nachweislich erheblich ist.
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Source / References: Lebensmittel Zeitung